Glaslackierung 

Autoglas hat zuallererst bestimmte Sicherheitsaspekte zu erfüllen. So muss die Windschutzscheibe vielen Belastungen standhalten, um Gefahren aus dem Fahrzeuginnenraum abzuhalten. Bei Unfallreparaturservice Beckmann möchten wir Ihnen aber auch verschiedene Möglichkeit zur Individualisierung Ihrer Seiten- und Heckscheiben bieten. Hierfür nutzen wir spezielle Glaslacke, die an die besondere Oberfläche und Struktur des Glases angepasst sind und nutzen ebenfalls das Folieren, um schnell und günstig verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bieten zu können. 

Glas ist nicht gleich Glas 

Natürlich wird beim Kfz nicht irgendein gewöhnliches Glas verwendet und denn für die Nutzung im Fahrzeugbau werden besondere Ansprüche an die Stabilität Form des Glases gestellt. 

Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)  

Das Einscheiben-Sicherheitsglas, kurz ESG, besteht aus einer einzigen, speziell wärmebehandelten Scheibe. Bei der Bearbeitung wird durch intensives Kühlen der noch heißen, rot glühenden Scheibe eine thermische Spannung erzeugt, was die Scheibe besonders robust und widerstandsfähig macht.  Zerbricht Einscheiben-Sicherheitsglas, so zerbricht es in kleine, stumpfkantige Fragmente. So sollen Schnittwunden bei Unfällen verhindert werden. 

Verbund-Sicherheitsglas (VSG) 

Das Verbundsicherheitsglas, kurz VSG, besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch eine oder mehrere elastischen Folien miteinander verklebt sind. Dadurch entsteht eine widerstandsfähige Scheibe, welche nicht wie das ESG splittert, sondern bei einer schädlichen Einwirkung zwar zerbricht, aber dank der Klebefolien trotzdem intakt bleibt, sodass verhindert wird, dass bei einem Unfall Gegenstände in den Fahrzeuginnenraum gelangen, da die kaputten Glasteile auf der Folie haften. 

Welche Scheiben dürfen individualisiert werden? 

Generell dürfen die sicherheitsrelevanten Scheiben des Autos nicht bearbeitet oder getönt werden. Zu diesen Scheiben zählen die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Hier sind Folierungen aufgrund der Gefahr der Sichtverzerrung durch ein fehlerhaftes Anbringen verboten. Die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben, also alle Scheiben ab der B-Säule, darf durch Lackierungen und Folierungen individualisiert werden. 

 

Allerdings gibt es eine Ausnahme. Zwar darf die Frontscheibe nicht verändert werden, jedoch darf eine maximal 10 cm breite Tönung oder Folierung am oberen Teil der Scheibe angebracht werden. Diese Tönung blockiert den Einfallwinkel von Sonnenstrahlen und verhindert so geblendet zu werden.